Mindestspeicherung von IP-Adressen jetzt!
Zusammengefasst:
- Warum muss jetzt gehandelt werden?
- Was fordert die CDU?
„Datenschutz darf kein Täterschutz sein und Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre. Wir müssen handeln. Wir müssen das beenden“, sagte der hessische Ministerpräsident Boris Rhein am Donnerstag, dem 5. Dezember, im Bundestag.
Das Thema: Die Frage um die Mindestspeicherung von IP-Adressen. Gleich drei Gesetzesentwürfe wurden im Bundestag debattiert. Einer davon von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einer vom Bundesrat.
Warum muss jetzt gehandelt werden?
Der Europäische Gerichtshof hatte am 20. September 2022 ein wichtiges Urteil gefällt. Die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten ist rechtmäßig. Was fehlt: eine Rechtsgrundlage in Deutschland. Dem Rechtsstaat sind die Hände gebunden. „Ein Offenbarungseid“, so Boris Rhein.
„40.000 Verfahren im Bereich der Kinderpornographie können seit dem 20. September 2022 nicht weiterverfolgt werden, weil es in Deutschland dafür keine Rechtsgrundlage gibt.“ Boris Rhein Boris Rhein ist Ministerpräsident von Hessen, Foto: CDU/ Steffen Böttcher
Der Staat nutzt nicht die Möglichkeiten, wie die Speicherung von IP-Adressen, um gegen Kinderschänder vorgehen zu können. Datenschutz und Schutz von Kindern werden von SPD und Grünen gegeneinander ausgespielt, so sieht das auch Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
„SPD und Grüne leiden unter datenschutzrechtlichen Phantomschmerzen – bei einer bloßen Computeradresse. Wir stellen hingegen die echten Schmerzen und Verletzungen von Kindern in den Mittelpunkt.“ Günter Krings
Was fordert die CDU?
Die CDU fordert eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen. IP-Adressen sind bei der Bekämpfung schwerer Straftaten wie sexuellem Kindesmissbrauch oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung bleiben viele dieser Verbrechen unaufgeklärt. Aktuell hängt es vom Zufall ab, ob die benötigten IP-Adressen bei einer Anfrage der Strafverfolgungsbehörden beim Internetanbieter noch verfügbar sind.
„Die Politik der Bundesregierung verweigert den Polizisten seit drei Jahren die Instrumente, die sie dringend benötigen, um sehr viel mehr dieser schrecklichen Taten aufklären zu können." Günter Krings
Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen. Der Gesetzentwurf der Union sorgt für klare rechtliche Grundlagen, schützt Kinder, verbessert die Verbrechensbekämpfung und stärkt den Rechtsstaat.
Zum Entwurf der CDU und CSU im Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung – Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit
Zum Entwurf des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität